Handhabung gefährlicher Abfälle

Nakladanie s nebezpečným odpadom

RAA

Handhabung der bei der Demontage, Reinigung und Dekontamination der Bauteile und –Konstruktionen und Konstruktionen der Oberflächen technologischer Anlagenteile und Unterstützungssysteme entstehenden radioaktiven Abfälle im Umfang der Defragmentation, Sammlung und Sortierung des radioaktiven Abfalls,

ASBEST

Im Sinne der Zulassung der Gesellschaft für die Beseitigung der Asbestmateriale von den Bauten ohne Zusammenhang mit den Innenräumlichkeiten beseitigt die Gesellschaft sicher den Asbest als gefährlichen Stoff auf dem sog. nassen Wege; d.h. Asbest wird vor der Demontage mit einem speziellen, gespritzten Auftrag stabilisiert, daraufhin beseitigt und zur Deponie für gefährliche Abfälle transportiert.

SONSTIGE GEFÄHRLICHE STOFFE

  • Handhabung gefährlicher Abfälle einschließlich der Vorbereitung des gefährlichen Abfalls für den Transport zur Deponierung an der Deponie für gefährliche Abfälle; festgelegt im Abfallkatalog (Verordnung des Umweltministeriums der SR Nr. 365/2015 Ges.Slg.), 
  • Abfälle von der Beseitigung der Farbe oder des Lacks mit Gehalt an organischen Lösungsmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen,
  • Abfallklebstoffe und Dichtungsmaterial mit Gehalt an organischen Lösungsmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen,
  • sonstige Lösungsmittel und Lösungsmittelmischungen,
  • Gebinden mit Gehalt an gefährlichen Stoffen oder kontaminiert mit gefährlichen Stoffen,
  • Metallgebinden mit Gehalt an gefährlichem, festen, porigen Basismaterial (z.B. Asbest), einschließlich leerer Druckbehälter,
  • Adsorptionsmittel, Filtrationsmateriale einschließlich sonst nicht spezifizierter Ölfilter, Reinigungslappen, mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Schutzkleidung.